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Verschiedene Formen des Zahnersatzes und Wissenswertes

KFO

KFO: Zahnspangen

Mann unterscheidet hier zwischen zwei Formen von Zahnspangen, die herausnehmbaren und die festsitzenden Spangen. Sie dienen besonders in jungen Jahren zur Beseitigung von Fehlstellungen der Zähne. Bei Erwachsenen stehen häufig auch ästhetische Gesichtspunkte im Vordergrund.

Die herausnehmbare Spange wird auch Plattenapparatur genannt.

Die feste Spange bezeichnet man als Multibandapparatur.

Sonderkunststoffe

Allergien: Sonderkunststoffe

In den letzten Jahren sind Überempfindlichkeiten gegenüber vielen Stoffen dramatisch angestiegen und führen zu teils drastischen allergische Reaktionen. In der Zahntechnik ist hier besonders die Kunststoffprothetik betroffen weil viele Patienten allergisch auf den Restmonomer (1) in Zahnprothesen reagieren. Spezialkunststoffe hingegen sind frei von allergenen und toxischen Stoffen (siehe auch hier). Auch weicht die Verarbeitung dieser Kunststoffe von handelsüblichen Kunststoffen ab, denn Spezialkunststoffe werden im Spritzgußverfahren angefertigt, sie werden also unter hohen Druck und Temperatur in Form gebracht.

Ein weiteres Gebiet wo Allergien auftreten ist der Bereich der Metalle. Da Metalle in der Zahntechnik, je nach Verwendung, verschiedene Zusammensetzungen haben (2), ist hier natürlich auch immer eine allergische Reaktion möglich. Es besteht immer die Möglichkeit im Vorfeld einen Allergietest durch zuführen.

Als Biokompatibel gilt hier z.B. Titan(3), auch der Einsatz von Vollkeramik ist eine Alternative.

(1)Monomer ist die Flüssigkeit mit der das Kunststoffpulver angemischt wird.

(2)Man unterscheidet zum Beispiel zwischen Hochgoldhaltigen, Goldreduzierten oder auch Palladium Basis Aufbrenn- oder Gusslegierungen . Dann kommen noch die NEM Legierungen (NICHTEDELMETALL) hinzu, und für Modellgußarbeiten werden werden Chrom-Kobalt-Molybdän Legierungen verwendet.

(3)Titan kann für Kronen und Brücken sowie in der Verblendkeramik eingesetzt werden. Auch in der Implantologie wird Titan verwendet.

Info:

Der Festzuschuss:

Der Festzuschuss ist ein in Euro festgelegter Zuschuss der Krankenkasse zu Zahnersatzbehandlungen. Er ist befundbezogen, also nicht von den Behandlungskosten abhängig. Die genaue Höhe des Kassenanteils liegt vor der Behandlung fest, unabhängig welche Art des Zahnersatzes gewählt und angefertigt wird, damit auch unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten.

Der Festzuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung.

Die Regelversorgung:

Dieser Zahnersatz ist, wie vom Gesetzgeber gefordert, ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich. 

Gleichartiger Zahnersatz: Für eine über die Regelversorgung hinausgehende Art des Zahnersatzes, gibt es keinen weiteren Zuschuss. Wählt der Versicherte z.B. eine Keramische Vollverblendung statt der in der Regelversorgung vorgesehenen Teilverblendung hat er den Differenzbetrag zwischen diesen beiden Versorgungen selbst zu tragen. Der Versicherte erhält eine Rechnung über seinen Kostenanteil.

Andersartiger Zahnersatz: In Fällen, in denen eine nicht richtlinienkonforme Versorgung gewählt wurde, gab es bisher überhaupt keinen Zuschuss. Häufigstes Beispiel dafür die Ergänzung einer Zahnreihe durch Implantate, um statt herausnehmbarem Zahnersatz noch eine festsitzende Brücke zu ermöglichen. Hier gab es keinerlei Zuschuss von der Krankenkasse. Nach der Festzuschussregelung geht ab 2005 der Festzuschuss für eine richtliniengemäße Versorgung nicht verloren. Der Versicherte erhält eine Gesamtrechnung, die zu begleichen ist. Er bekommt den Festzuschuss von seiner Krankenkasse erstattet.

Bonusregelungen:

Bonus gibt es weiterhin. Nach 5 Jahren regelmäßiger Kontrollen erhöht sich der Festzuschuss um 20%, nach 10 Jahren um 30% - das entspricht den Bonusstufen von 10% und 15% der früheren Regelungen.

Härtefälle:

In Härtefällen, den früheren 100%-Fällen, gibt es seit 2005 den doppelten Festzuschuss. Damit ist die für einen Befund typische Versorgung vollständig abgedeckt. Darüber hinausgehende Versorgung ist nicht zuschussfähig. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung.